Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Unter "Bestandskraft" versteht man, dass die im Verwaltungsakt getroffene Regelung verbindlich gültig wird. Ein Verwaltungsakt wird bestandskräftig, wenn er nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen (wie Widerspruch oder Klage) angefochten werden kann.
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]