Was versteht man unter Bestandskraft?

Antwort

Unter "Bestandskraft" versteht man, dass die im Verwaltungsakt getroffene Regelung verbindlich gültig wird. Ein Verwaltungsakt wird bestandskräftig, wenn er nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen (wie Widerspruch oder Klage) angefochten werden kann.

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