§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
In § 93 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB VII steht, dass Verletzung der Pflichten aus dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) vorliegt, wenn der Versicherte die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Für die genaue Formulierung und den vollständigen Kontext ist es empfehlenswert, den aktuellen Gesetzestext direkt zu konsultieren.
§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]