Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]
In § 93 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB VII steht, dass Verletzung der Pflichten aus dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) vorliegt, wenn der Versicherte die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Für die genaue Formulierung und den vollständigen Kontext ist es empfehlenswert, den aktuellen Gesetzestext direkt zu konsultieren.
Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]
Schwarzarbeit wird in Deutschland im **Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)** geregelt. Der zentrale Paragraph, der die Definition und das Verbot von Schwarzarbeit enthält, ist **&s... [mehr]
§ 13 SGB V enthält eine sogenannte Rechtsgrundverweisung. Eine Rechtsgrundverweisung liegt vor, wenn eine Norm auf eine andere Norm verweist und dabei nicht nur deren Wortlaut, sondern auch... [mehr]