Was sagt Artikel 30 Absatz 2 DORA aus?

Antwort

Artikel 30 Absatz 2 der Digital Operational Resilience Act (DORA) bezieht sich auf die Anforderungen an die Informationssicherheit und die operationale Resilienz von Finanzunternehmen. Er legt fest, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Informationssysteme und -prozesse robust und widerstandsfähig gegenüber Störungen sind. Dies umfasst die Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu implementieren, um die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten und die Auswirkungen von Cyberangriffen oder anderen Störungen zu minimieren. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut des Artikels ist es ratsam, die offizielle Quelle oder die vollständige Gesetzgebung zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: Artikel DORA Regulierung
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