Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]
Der Punkt 4 des PCGK (Prüfungs- und Compliance-Gesetz) bezieht sich auf die Regelungen zur Corporate Governance in Unternehmen. Insbesondere Tz. 6.2.1 behandelt Aspekte der Transparenz und der Rechenschaftspflicht in der Unternehmensführung. Hier werden Vorgaben zur Offenlegung von Informationen, zur Kommunikation mit den Stakeholdern sowie zur Verantwortung der Unternehmensleitung festgelegt. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen verantwortungsvoll und im Interesse aller Beteiligten handeln.
Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]
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