Eine Frau hat Anspruch auf Versorgungsausgleich nicht „weil sie eine Frau ist“, sondern wenn bei einer Scheidung während der Ehe Renten- oder Versorgungsanwartschaften erworben wurden...
Was passiert bei Einreichung der Scheidung?
Antwort vomBei Einreichung der Scheidung beginnt das gerichtliche Scheidungsverfahren. Typisch passiert dann Folgendes: 1. **Scheidungsantrag wird beim Familiengericht eingereicht** Das macht in Deutschland in der Regel ein Anwalt. 2. **Gericht prüft den Antrag** Danach wird der Antrag dem anderen Ehepartner offiziell zugestellt. 3. **Der andere Ehepartner kann Stellung nehmen** Er kann der Scheidung zustimmen oder sich äußern. 4. **Versorgungsausgleich wird eingeleitet** Das Gericht prüft meist die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Dazu müssen beide Formulare ausfüllen. 5. **Termin zur mündlichen Verhandlung wird bestimmt** Sobald die nötigen Unterlagen vorliegen, setzt das Gericht einen Scheidungstermin fest. 6. **Scheidungstermin vor Gericht** Das Gericht hört beide Ehepartner kurz an und prüft, ob die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen. 7. **Scheidungsbeschluss** Am Ende spricht das Gericht die Scheidung aus. 8. **Rechtskraft** Die Scheidung ist endgültig, sobald der Beschluss rechtskräftig wird, oft nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder sofort bei Rechtsmittelverzicht. Wichtig: - Vor der Einreichung muss meist das **Trennungsjahr** erfüllt sein. - Fragen zu **Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Wohnung** laufen teils zusammen mit der Scheidung, teils in getrennten Verfahren. Kurz gesagt: Mit der Einreichung startet das offizielle Gerichtsverfahren, der andere Ehepartner wird informiert, der Versorgungsausgleich wird geprüft und am Ende entscheidet das Gericht über die Scheidung.
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