Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der der Bürge sich verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners unmittelbar und ohneige Inanspruchnahme des Hauptschuldners zu erfüllen. Das bedeutet, dass der Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners direkt den Bürgen in Anspruch nehmen kann, ohne zuvor versuchen zu müssen, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Diese Art der Bürgschaft bietet dem Gläubiger eine höhere Sicherheit, da er nicht auf die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners warten muss.