Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Ware oder Dienstleistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist. Dies kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie zum Beispiel: 1. **Qualität**: Die Ware entspricht nicht den vereinbarten Qualitätsstandards. 2. **Funktionalität**: Die Ware funktioniert nicht wie erwartet oder versprochen. 3. **Vollständigkeit**: Teile oder Zubehör fehlen, die für die Nutzung erforderlich sind. 4. **Rechtsmängel**: Die Ware ist mit Rechten Dritter belastet, die die Nutzung einschränken. Sachmängel sind ein zentraler Begriff im deutschen Kaufrecht und können dem Käufer Rechte wie Nachbesserung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises einräumen.