Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Das Internationale Privatrecht (IPR) ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den Fragen beschäftigt, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden ist. Es regelt also, welches Recht zur Anwendung kommt, wenn ein Rechtsfall eine Verbindung zu mehr als einem Staat aufweist. Typische Anwendungsbereiche sind internationale Verträge, grenzüberschreitende Ehen und Scheidungen, Erbschaften mit Auslandsbezug und internationale Handelsbeziehungen. Das IPR umfasst drei Hauptbereiche: 1. **Kollisionsrecht**: Bestimmt, welches nationale Recht auf einen internationalen Sachverhalt anzuwenden ist. 2. **Internationales Zivilverfahrensrecht**: Regelt die Zuständigkeit der Gerichte und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile. 3. **Staatsangehörigkeitsrecht**: Behandelt Fragen der Staatsangehörigkeit und deren Auswirkungen auf die Rechtsanwendung. In der Europäischen Union wird das IPR durch verschiedene Verordnungen und Richtlinien harmonisiert, wie z.B. die Rom-I-Verordnung (Vertragsrecht) und die Rom-II-Verordnung (außervertragliche Schuldverhältnisse). Weitere Informationen findest du auf den Webseiten der jeweiligen nationalen Justizministerien oder internationalen Organisationen wie der [Hague Conference on Private International Law](https://www.hcch.net/).
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Kinderpornografie ist weltweit in nahezu allen Ländern verboten. Die überwältigende Mehrheit der Staaten hat Gesetze erlassen, die Herstellung, Verbreitung, Besitz und Konsum von Kinder... [mehr]
Die USA können kein weltweites, allgemeines internationales Flugverbot für Personen aussprechen, das für alle Länder verbindlich wäre. Sie haben jedoch das Recht, den Luftraum... [mehr]
Falsch. - Das Versammlungsgesetz (VersG) regelt die Durchführung und den Schutz von Versammlungen und Aufzügen. - Es enthält keine spezifischen technischen Vorschriften zu Rettungswege... [mehr]