Ein Inhaltsirrtum ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht, der sich auf einen Irrtum über den Inhalt einer Erklärung oder eines Vertrages bezieht. Dabei handelt es sich um eine falsche Vorstellung über die Bedeutung oder den Umfang der abgegebenen Willenserklärung. Ein Beispiel für einen Inhaltsirrtum wäre, wenn jemand einen Vertrag über den Kauf eines Autos abschließt, aber irrtümlich glaubt, dass es sich um ein neues Fahrzeug handelt, während es tatsächlich gebraucht ist. In solchen Fällen kann der Irrende unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag anfechten, da er nicht in dem Maße über den Inhalt informiert war, wie er es für notwendig hielt. Die rechtlichen Folgen eines Inhaltsirrtums können die Anfechtbarkeit des Vertrages und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche betreffen.