Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ein EVB-IT Dienstleistungsvertrag ist ein standardisierter Vertrag, der in Deutschland für die Erbringung von IT-Dienstleistungen verwendet wird. EVB steht für "Einheitliche Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen". Diese Vertragsbedingungen wurden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt und sollen eine einheitliche Regelung für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und IT-Dienstleistern schaffen. Der EVB-IT Dienstleistungsvertrag regelt verschiedene Aspekte der Dienstleistungserbringung, wie zum Beispiel: 1. **Leistungsbeschreibung**: Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden IT-Dienstleistungen. 2. **Vergütung**: Regelungen zur Bezahlung der Dienstleistungen, einschließlich Zahlungsmodalitäten. 3. **Haftung**: Bestimmungen zur Haftung der Vertragsparteien im Falle von Schäden oder Mängeln. 4. **Vertraulichkeit**: Regelungen zum Schutz vertraulicher Informationen. 5. **Laufzeit und Kündigung**: Bestimmungen zur Dauer des Vertrags und zu den Kündigungsfristen. Durch die Verwendung des EVB-IT Dienstleistungsvertrags können sowohl Auftraggeber als auch Dienstleister rechtliche Klarheit und Sicherheit in der Zusammenarbeit gewinnen.
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]
Ob es strittige Punkte in bestimmten Einkaufsbedingungen gibt, hängt stark vom konkreten Inhalt der Bedingungen ab. In Einkaufsbedingungen können häufig folgende Punkte zu Streitigkeite... [mehr]