Was ist ein Beliehener?

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Ein Beliehener ist eine natürliche oder juristische Person, die durch einen Hoheitsakt (z.B. durch Gesetz oder Verwaltungsakt) mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut wird. Diese Person handelt dabei in eigenem Namen, aber im Auftrag und unter der Aufsicht des Staates. Ein bekanntes Beispiel für Beliehene sind die amtlich anerkannten Sachverständigen im Bereich der Fahrzeugprüfung (z.B. TÜV-Prüfer).

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