Was ist eheliches Güterecht?

Antwort

Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten während der Ehe und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners. Es bestimmt, wie das Vermögen der Ehegatten verwaltet, genutzt und aufgeteilt wird. In Deutschland gibt es drei gesetzlich vorgesehene Güterstände: 1. **Zugewinngemeinschaft**: Dies ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch gilt, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbaren. Hierbei bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt, aber im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. 2. **Gütertrennung**: Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt, und es findet kein Zugewinnausgleich statt. Dieser Güterstand muss durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. 3. **Gütergemeinschaft**: Hierbei wird das Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen, mit Ausnahme von Sonder- und Vorbehaltsgut. Auch dieser Güterstand muss durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Weitere Informationen zum ehelichen Güterrecht in Deutschland findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz: [BMJ - Eheliches Güterrecht](https://www.bmj.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/EhelichesGueterrecht/EhelichesGueterrecht_node.html).

Kategorie: Recht Tags: Ehe Güterrecht Vermögen
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