Unter einer "minimalen Ehe" versteht man ein Ehekonzept, das sich auf die grundlegenden rechtlichen und sozialen Aspekte einer Ehe konzentriert, ohne zusätzliche Verpflichtungen oder Er... [mehr]
Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten während der Ehe und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners. Es bestimmt, wie das Vermögen der Ehegatten verwaltet, genutzt und aufgeteilt wird. In Deutschland gibt es drei gesetzlich vorgesehene Güterstände: 1. **Zugewinngemeinschaft**: Dies ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch gilt, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbaren. Hierbei bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt, aber im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. 2. **Gütertrennung**: Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt, und es findet kein Zugewinnausgleich statt. Dieser Güterstand muss durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. 3. **Gütergemeinschaft**: Hierbei wird das Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen, mit Ausnahme von Sonder- und Vorbehaltsgut. Auch dieser Güterstand muss durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Weitere Informationen zum ehelichen Güterrecht in Deutschland findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz: [BMJ - Eheliches Güterrecht](https://www.bmj.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/EhelichesGueterrecht/EhelichesGueterrecht_node.html).
Unter einer "minimalen Ehe" versteht man ein Ehekonzept, das sich auf die grundlegenden rechtlichen und sozialen Aspekte einer Ehe konzentriert, ohne zusätzliche Verpflichtungen oder Er... [mehr]
Ehepartner können nicht einfach geändert werden. Eine Ehe ist ein rechtlicher und emotionaler Vertrag zwischen zwei Personen. Wenn eine Person in einer Ehe unzufrieden ist, gibt es verschied... [mehr]