Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Die Drittschadensliquidation ist ein rechtlicher Begriff, der vor allem im deutschen Zivilrecht vorkommt. Sie beschreibt die Möglichkeit, dass eine Person, die selbst keinen direkten Schaden erlitten hat, dennoch die Schadensersatzansprüche eines Dritten geltend machen kann. Dies ist häufig der Fall, wenn beispielsweise ein Geschädigter (der Dritte) nicht in der Lage ist, seine Ansprüche selbst durchzusetzen, oder wenn der Geschädigte eine andere Person bevollmächtigt hat, in seinem Namen zu handeln. Ein typisches Beispiel ist die Situation, in der ein Geschädigter aufgrund eines Unfalls Ansprüche gegen den Schädiger hat, aber eine andere Person (z.B. ein Anwalt oder ein Familienmitglied) die Schadensersatzansprüche für ihn geltend macht. Die Drittschadensliquidation ermöglicht es, dass diese Person die Ansprüche erfolgreich durchsetzt, auch wenn sie selbst nicht direkt betroffen ist. Wichtig ist, dass die Drittschadensliation in bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen und mit Zustimmung des Geschädigten erfolgen muss.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]