Was ist Deliktsfähigkeit?

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Deliktsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, für unerlaubte Handlungen (Delikte) zivilrechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Sie ist ein Teil der Geschäftsfähigkeit betrifft die Frage, ob jemand für Schäden, die er verursacht hat, haftbar gemacht werden kann. In Deutschland ist die Deliktsfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsätzlich gilt: - Kinder unter 7 Jahren sind deliktsunfähig (§ 828 Abs. 1 BGB). - Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktsfähig, das heißt, sie können nur haftbar gemacht werden, wenn sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen (§ 828 Abs. 2 BGB). - Erwachsene ab 18 Jahren sind grundsätzlich deliktsfähig, es sei denn, sie sind aufgrund einer geistigen oder seelischen Störung nicht in der Lage, die Tragweite ihres Handelns zu erkennen (§ 827 BGB). Weitere Informationen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html).

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