Verfahrensfehler sind Fehler, die im Verlauf eines Verfahrens auftreten und die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen. Zu den häufigsten Verfahrensfehlern gehören: 1. **Verletzung des rechtlichen Gehörs**: Eine Partei wird nicht ausreichend in die Verhandlungen einbezogen oder erhält keine Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen. 2. **Fehlerhafte Zustellung**: Dokumente oder Entscheidungen werden nicht korrekt zugestellt, was die Möglichkeit zur Reaktion beeinträchtigt. 3. **Unzureichende Beweisaufnahme**: Wichtige Beweise werden nicht berücksichtigt oder es wird nicht ausreichend Beweis erhoben. 4. **Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften**: Vorschriften, die das Verfahren regeln, werden nicht korrekt angewendet, z.B. Fristen werden nicht eingehalten. 5. **Mangelnde Unabhängigkeit und Unparteilichkeit**: Wenn Richter oder andere Verfahrensbeteiligte befangen sind oder den Anschein der Befangenheit erwecken. 6. **Verstoß gegen die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens**: Dazu gehören z.B. unzulässige Beweismittel oder die Nichteinhaltung von Verfahrensregeln. 7. **Fehlerhafte Entscheidung über die Prozesskosten**: Unrichtige Entscheidungen über die Kostenverteilung können ebenfalls als Verfahrensfehler gewertet werden. Diese Fehler können in der Regel zu einer Anfechtung der Entscheidung führen, wenn sie die Rechte einer Partei erheblich beeinträchtigen.