Was führt zur Verjährung von Baumängeln?

Antwort

Die Verjährung von Baumängeln wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in der Regel fünf Jahre, beginnend mit der Abnahme des Bauwerks. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die zur Verjährung führen können: 1. **Abnahme des Bauwerks**: Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit der Abnahme des Bauwerks. Wenn die Abnahme nicht formal erfolgt, kann dies die Frist beeinflussen. 2. **Mängelrüge**: Wenn der Bauherr Mängel rügt, kann dies die Verjährung hemmen. Die Frist wird dann unterbrochen, bis der Mangel behoben ist oder eine Einigung erzielt wird. 3. **Vertragliche Regelungen**: In manchen Fällen können vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien die Verjährungsfristen beeinflussen. Es ist wichtig, die spezifischen Vertragsbedingungen zu prüfen. 4. **Schwere der Mängel**: Bei besonders schweren Mängeln, die die Sicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks erheblich beeinträchtigen, können längere Verjährungsfristen gelten. 5. **Rechtsstreitigkeiten**: Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann dies ebenfalls die Verjährung hemmen, bis der Streit entschieden ist. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände und Fristen genau zu klären.

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