§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
§ 2 Abs. 3 Nr. 4 der Baunutzungsver (BauNVO) bezieht sich auf die Definition von Bauflächen und die zulässige Nutzung. In diesem Paragraphen wird festgelegt, dass in bestimmten Gebieten die Nutzung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke oder andere spezifischeungen geregelt ist. Für eine detaillierte Auslegung oder spezifische Informationen zu diesem Paragraphen wäre es ratsam, die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen.
§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]