Was besagt § 107 Abs. 2 und kann ich die Ware sofort zurückbekommen?

Antwort

§ 107 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Wirksamkeit von Verträgen, die von einem minderjährigen Käufer abgeschlossen werden. Demnach ist ein solcher Vertrag nur wirksam, wenn er mit eigenen Mitteln des Minderjährigen abgeschlossen wurde oder wenn der Vertrag für den Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschafft. Ob du die Ware sofort zurückbekommen kannst, hängt von den Umständen des Kaufes ab. Wenn der Vertrag gemäß § 107 BGB unwirksam ist, kannst du die Ware in der Regel zurückgeben und erhältst dein Geld zurück. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen des Kaufvertrags und die Umstände des Rückgabeprozesses zu prüfen.

Kategorie: Recht Tags: Rückgabe Ware Paragraph
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