§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
§ 107 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Wirksamkeit von Verträgen, die von einem minderjährigen Käufer abgeschlossen werden. Demnach ist ein solcher Vertrag nur wirksam, wenn er mit eigenen Mitteln des Minderjährigen abgeschlossen wurde oder wenn der Vertrag für den Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschafft. Ob du die Ware sofort zurückbekommen kannst, hängt von den Umständen des Kaufes ab. Wenn der Vertrag gemäß § 107 BGB unwirksam ist, kannst du die Ware in der Regel zurückgeben und erhältst dein Geld zurück. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen des Kaufvertrags und die Umstände des Rückgabeprozesses zu prüfen.
§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]