Was besagt § 303 StGB?

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§ 303 StGB bezieht sich auf die "Beschädigung von Eigentum" im deutschen Strafgesetzbuch. Dieser Paragraph stellt es unter Strafe, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört. Die Strafe kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren betragen. Bei besonders schweren Fällen, wie etwa der Zerstörung von Eigentum in großem Umfang, können die Strafen höher ausfallen.

Kategorie: Recht Tags: StGB Eigentum Strafrecht

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