§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist eine Vorschrift des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters bei Wohnraummietverhältnissen regelt. D... [mehr]
Die Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstand, der im deutschen Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, insbesondere in den §§ 1363 bis 1390 BGB. Laut § 1363 BGB bedeutet Zugewinngemeinschaft, dass die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt bleiben, aber im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich stattfindet. Das bedeutet konkret: 1. **Getrennte Vermögen**: Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat oder während der Ehe erwirbt. 2. **Zugewinnausgleich**: Bei Beendigung der Ehe (durch Scheidung oder Tod) wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (Zugewinn) beider Ehegatten verglichen. Derjenige Ehegatte, der einen geringeren Zugewinn erzielt hat, hat einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz des Zugewinns. Der Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehegatten gleichermaßen von dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachs profitieren.
§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist eine Vorschrift des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters bei Wohnraummietverhältnissen regelt. D... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetz und damit zwingendes Recht, während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens sind. Gru... [mehr]