Wann besteht keine Haftung bei einer falschen Lieferung an der Entladestelle?

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Bei einer falschen Lieferung an der Entladestelle kann die Haftung in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Dies ist häufig der Fall, wenn: 1. **Höhere Gewalt**: Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen, können die Haftung ausschließen. 2. **Fehler des Empfängers**: Wenn der Empfänger falsche Informationen zur Entladestelle bereitstellt oder die Lieferung nicht ordnungsgemäß annimmt, kann dies die Haftung des Lieferanten mindern oder ausschließen. 3. **Vertragliche Regelungen**: In den Lieferverträgen können spezifische Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen vereinbart sein. 4. **Unzureichende Kennzeichnung**: Wenn die Ware nicht ausreichend gekennzeichnet ist und der Lieferant dies nicht erkennen konnte, könnte die Haftung entfallen. Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen und geltenden gesetzlichen Regelungen zu prüfen, um die Haftung im Einzelfall zu klären.

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