Ein Scheidungsantrag kann in Deutschland in der Regel eingereicht werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Antrag bereits vor Ablauf dieses Jahres gestellt werden kann, beispielsweise bei schweren Gründen wie Gewalt oder wenn das Zusammenleben unzumutbar ist. Es ist ratsam, sich vor der Einreichung des Antrags rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände zu klären.