Wann gilt ein Scheidungsantrag als zugestellt?

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Der Scheidungsantrag gilt als zugestellt, wenn er dem anderen Ehepartner persönlich übergeben wurde oder wenn er durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. In einigen Fällen kann auch eine Zustellung per Post erfolgen, wobei der Antrag dann als zugestellt gilt, wenn der Ehepartner die Zustellung erhalten hat oder die Post als zugestellt gilt (z.B. durch Einschreiben). Es ist wichtig, die genauen rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten, da diese variieren können.

Kategorie: Recht Tags: Scheidung Antrag Zustellung

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