Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Ein privates Insolvenzverfahren ist in der Regel beendet, wenn der Insolvenzplan erfolgreich umgesetzt wurde oder die Insolvenzmasse verwertet und die Gläubiger entsprechend befriedigt wurden. In Deutschland kann das Verfahren auch durch einen gerichtlichen Beschluss aufgehoben werden, wenn die Schulden vollständig beglichen sind oder wenn der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt und diese gewährt wird. Die Dauer des Verfahrens kann variieren, in der Regel dauert es jedoch mehrere Monate bis zu mehreren Jahren, abhängig von der Komplexität des Falls und der finanziellen Situation des Schuldners.
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]