Wann ist eine Bande im Sinne des StGB gegeben?

Antwort

Im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Bande gegeben, wenn sich mindestens drei Personen mit dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Willen zur fortgesetzten Begehung von Straftaten zusammengeschlossen haben. Eine Bande setzt also eine gewisse Dauerhaftigkeit und eine auf Wiederholung angelegte Zusammenarbeit voraus. Dies ist in verschiedenen Paragraphen des StGB relevant, beispielsweise in § 244 StGB (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) und § 263 StGB (Betrug).

Kategorie: Recht Tags: Bande StGB Strafrecht
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