Nein, das ist nicht zulässig. Wer bei einer Betriebsratswahl Briefwahl beantragt und die Briefwahlunterlagen erhalten hat, darf nicht zusätzlich persönlich im Wahllokal wählen. Sob...
Die Wahlrechtsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland sind im Grundgesetz (GG) verankert und bilden die Grundlage für die Durchführung von Wahlen auf Bundes- und Landesebene. Die wichtigsten Grundsätze sind: 1. **Allgemeinheit**: Das Wahlrecht steht grundsätzlich allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern zu, ohne dass es Einschränkungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sozialem Status gibt. 2. **Gleichheit**: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Das bedeutet, dass alle Wählerinnen und Wähler gleich behandelt werden und jede Stimme gleich viel zählt. 3. **Unmittelbarkeit**: Die Wahl erfolgt direkt durch die Wählerinnen und Wähler. Es gibt keine Zwischeninstanzen oder Vertreter, die die Stimmen im Namen der Wähler abgeben. 4. **Freie Wahl**: Die Wählerinnen und Wähler können ohne Zwang und Beeinflussung ihre Entscheidung treffen. Es gibt keine Verpflichtung, für eine bestimmte Partei oder Person zu stimmen. 5. **Geheimheit**: Die Wahl erfolgt geheim, sodass niemand erfährt, wie eine Person abgestimmt hat. Dies schützt die Privatsphäre der Wählerinnen und Wähler. Diese Grundsätze sind in Artikel 38 des Grundgesetzes festgelegt und bilden die Basis für die demokratische Legitimation der politischen Institutionen in Deutschland.
Nein, das ist nicht zulässig. Wer bei einer Betriebsratswahl Briefwahl beantragt und die Briefwahlunterlagen erhalten hat, darf nicht zusätzlich persönlich im Wahllokal wählen. Sob...
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...