Um zu beurteilen, ob ein Zahlungsverzug vorliegt, müssen folgende Voraussetzungen geprüft werden: 1. **Fälligkeit der Zahlung**: Die Zahlung muss zum vereinbarten Zeitpunkt fällig sein. Dies kann durch einen Vertrag oder gesetzliche Regelungen bestimmt werden. 2. **Mahnung**: In der Regel ist eine Mahnung erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen sogenannten „verzugsbegründenden“ Vertrag, der keine Mahnung benötigt. Die Mahnung muss dem Schuldner zugehen. 3. **Zahlungsaufforderung**: Der Gläubiger muss den Schuldner zur Zahlung aufgefordert haben, um den Verzug festzustellen. 4. **Zahlungsfähigkeit des Schuldners**: Es muss geprüft werden, ob der Schuldner grundsätzlich in der Lage ist, die Zahlung zu leisten. 5. **Kein rechtmäßiger Grund für die Nichtzahlung**: Der Schuldner darf keine rechtmäßigen Einwände gegen die Zahlung haben, wie z.B. Mängel an der Leistung oder andere vertragliche Vereinbarungen. 6. **Verzugseintritt**: Der Verzug tritt in der Regel automatisch nach Ablauf der Fälligkeit ein, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Punkte sind entscheidend, um festzustellen, ob ein Zahlungsverzug vorliegt.