Voraussetzungen der Stellvertretung prüfen?

Antwort

Die Voraussetzungen für eine Stellvertretung im rechtlichen Sinne sind: 1. **Vertretungsmacht**: Der Vertreter muss die Befugnis haben, im Namen des Vertretenen zu handeln. Diese kann sich aus einem Gesetz, einem Vertrag oder einer Vollmacht ergeben. 2. **Handlungsfähigkeit**: Der Vertreter muss handlungsfähig sein, das heißt, er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sein. 3. **Willenserklärung**: Der Vertreter muss eine Willenserklärung abgeben, die im Namen des Vertretenen erfolgt. Diese Erklärung muss die rechtlichen Konsequenzen für den Vertretenen nach sich ziehen. 4. **Offenlegung der Vertretung**: In der Regel muss der Vertreter klarstellen, dass er im Namen eines anderen handelt, es sei denn, es handelt sich um eine stille Stellvertretung. 5. **Rechtsgeschäft**: Das zugrunde liegende Rechtsgeschäft muss rechtlich zulässig sein. Diese Voraussetzungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Handlungen des Vertreters rechtlich wirksam sind und der Vertretene an die getätigten Geschäfte gebunden ist.

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