Rechtsgeschäfte sind nichtig, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Hier sind die wichtigsten Gründe für die Nichtigkeit: 1. **Fehlende Geschäftsfähigkeit**: Wenn eine Person nicht geschäftsfähig ist (z.B. Minderjährige unter 7 Jahren), ist das Rechtsgeschäft nichtig. *Beispiel*: Ein 6-jähriges Kind kauft ein Spielzeug ohne Zustimmung der Eltern. 2. **Formmangel**: Wenn ein Rechtsgeschäft die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht einhält (z.B. notarielle Beurkundung bei Grundstücksverkäufen), ist es nichtig. *Beispiel*: Der Verkauf eines Hauses erfolgt nur mündlich ohne notarielle Beurkundung. 3. **Inhaltliche Unmöglichkeit**: Wenn der Inhalt des Rechtsgeschäfts unmöglich ist (z.B. der Verkauf einer nicht existierenden Ware), ist es nichtig. *Beispiel*: Jemand verkauft ein Grundstück, das nicht mehr existiert. 4. **Widerrechtlichkeit**: Wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist es nichtig. *Beispiel*: Ein Vertrag über den Verkauf von Drogen. 5. **Sittenwidrigkeit**: Wenn das Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt, ist es nichtig. *Beispiel*: Ein Vertrag, der eine sittenwidrige Leistung fordert, wie z.B. eine Zahlung für eine Straftat. Diese Beispiele verdeutlichen die verschiedenen Gründe, aus denen ein Rechtsgeschäft als nichtig angesehen werden kann.