Der Betriebsrat ist nicht gesetzlich verpflichtet, einem ehemaligen Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitszeugnis zu helfen. Allerdings kann der Betriebsrat Unterstützung anbieten, insbesondere wenn... [mehr]
Ein „Notstandspflichtiger“ kann in Anspruch genommen werden, wenn er in einer Notstandssituation dazu verpflichtet ist, einen Beitrag zur Abwendung einer Gefahr zu leisten. Die Voraussetzungen sind in der Regel: 1 **Vorliegen einerstandssituation** Es muss eine konkrete Gefahr für ein Rechtsgut (z.B. Leben, Gesundheit, Eigentum) bestehen. 2. **Rechtsgüter**: Die bedrohten Rechtsgüter müssen höherwertig sein als die Interessen des Notstandspflichtigen. 3. **Verhältnismäßigkeit**: Die Inanspruchnahme muss verhältnismäßig sein, das heißt, die Maßnahme darf nicht über das notwendige Maß hinausgehen. 4. **Keine zumutbaren Alternativen**: Es dürfen keine anderen, weniger belastenden Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr bestehen. Ein Beispiel wäre ein Feuerwehrmann, der während eines Brandes in einem Wohnhaus gezwungen ist, ein Fenster zu zerbrechen, um Menschenleben zu retten. Hierbei handelt es sich um eine Notstandssituation, in der das Leben der Bewohner höherwertig ist als das Eigentum des Hausbesitzers.
Der Betriebsrat ist nicht gesetzlich verpflichtet, einem ehemaligen Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitszeugnis zu helfen. Allerdings kann der Betriebsrat Unterstützung anbieten, insbesondere wenn... [mehr]
Die Pflicht, keine betrieblichen Informationen weiterzugeben, wird als "Verschwiegenheitspflicht" oder "Geheimhaltungspflicht" bezeichnet. Diese Verpflichtung kann in Arbeitsvertr&... [mehr]