Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Das Wegfallen der ersten Phase im Gesetzgebungsverfahren könnte sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen: **Vorteile:** 1. **Schnelligkeit:** Der Gesetzgebungsprozess könnte beschleunigt werden, da weniger Zeit für die erste Phase benötigt wird, in der oft umfangreiche Beratungen und Diskussionen stattfinden. 2. **Effizienz:** Weniger Phasen könnten zu einer effizienteren Nutzung von Ressourcen führen, da weniger Sitzungen und Beratungen erforderlich wären. 3. **Klarheit:** Ein vereinfachter Prozess könnte zu mehr Klarheit und Transparenz führen, da weniger Schritte möglicherweise weniger Verwirrung stiften. **Nachteile:** 1. **Mangelnde Beteiligung:** Die erste Phase ermöglicht oft eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit und der Interessengruppen. Ihr Wegfall könnte zu einer geringeren Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven führen. 2. **Qualität der Gesetze:** Ohne die gründliche Prüfung und Diskussion in der ersten Phase könnten Gesetze hastig verabschiedet werden, was zu unzureichend durchdachten Regelungen führen könnte. 3. **Demokratische Legitimation:** Die erste Phase trägt zur demokratischen Legitimation des Gesetzgebungsprozesses bei. Ihr Wegfall könnte das Vertrauen in die Gesetzgebung untergraben. Insgesamt hängt die Bewertung des Wegfalls der ersten Phase stark von den spezifischen Umständen und dem Kontext ab, in dem das Gesetzgebungsverfahren stattfindet.
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Kinderpornografie ist weltweit in nahezu allen Ländern verboten. Die überwältigende Mehrheit der Staaten hat Gesetze erlassen, die Herstellung, Verbreitung, Besitz und Konsum von Kinder... [mehr]
Falsch. - Das Versammlungsgesetz (VersG) regelt die Durchführung und den Schutz von Versammlungen und Aufzügen. - Es enthält keine spezifischen technischen Vorschriften zu Rettungswege... [mehr]