Kann ich vor Gericht gesondert angehört werden?

Antwort

Ja, in bestimmten Fällen kannst du vor Gericht gesondert angehört werden. Dies kann beispielsweise in Zivilverfahren der Fall sein, wenn du als Zeuge oder Partei aufgerufen wirst. Auch in Straf kann es möglich sein, dass du als Beschuldigter oder Zeuge eine gesonderte Anhörung erhältst. Die genauen Regelungen hängen von der Art des Verfahrens und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.

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