Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Ja, die Vollstreckungsgegenklage kann grundsätzlich auch vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung erhoben werden. In der Regel wird sie jedoch im Rahmen eines bereits laufenden Vollstreckungsverfahrens erhoben, um sich gegen die Vollstreckung zu wehren. Es ist wichtig, die genauen rechtlichen Voraussetzungen und Fristen zu beachten, die in der jeweiligen Rechtsordnung gelten. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]