Wie hoch sind die Gerichtskosten für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PFÜB)?

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Die Gerichtskosten für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz: **PfÜB**) richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und betragen in der Regel **22,00 Euro** (Stand: Juni 2024) pro Antrag. Diese Gebühr fällt für jeden einzelnen PfÜB-Antrag an, unabhängig davon, ob es sich um eine Lohn- oder Kontopfändung handelt. Die Kosten können sich erhöhen, wenn mehrere Drittschuldner (z. B. mehrere Banken) in einem Antrag genannt werden oder weitere gerichtliche Maßnahmen notwendig sind. Zusätzlich können noch Auslagen (z. B. für Zustellungen) hinzukommen. **Quellen und weitere Informationen:** - [Justizportal NRW: Gerichtskosten für Zwangsvollstreckung](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zwangsvollstreckung/gerichtskosten/index.php) - [Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)](https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/) Bitte beachte, dass Anwaltskosten und weitere Auslagen nicht in dieser Gebühr enthalten sind.

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