Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Um eine Vollstreckung abzuwenden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der Art der Vollstreckung (z. B. Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Lohnpfändung) und dem Stand des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen: 1. **Schulden begleichen oder Ratenzahlung vereinbaren:** Die einfachste Möglichkeit ist, die offene Forderung zu bezahlen oder mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Viele Gläubiger sind bereit, einer Zahlungsvereinbarung zuzustimmen, wenn sie sehen, dass du zahlungswillig bist. 2. **Vollstreckungsschutz beantragen:** Du kannst beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen (§ 765a ZPO). Das Gericht kann die Vollstreckung ganz oder teilweise einstellen oder beschränken, wenn sie eine unzumutbare Härte darstellen würde. 3. **Erinnerung, Widerspruch oder Einspruch einlegen:** Wenn du der Meinung bist, dass die Vollstreckung unrechtmäßig ist (z. B. weil die Forderung nicht besteht oder bereits bezahlt wurde), kannst du Rechtsmittel einlegen. Je nach Verfahrensstand kommen Erinnerung (§ 766 ZPO), Widerspruch oder Einspruch in Betracht. 4. **Insolvenzverfahren einleiten:** Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Regel gestoppt (§ 89 InsO). Dies ist allerdings ein gravierender Schritt und sollte gut überlegt sein. 5. **Pfändungsschutz beantragen:** Bei Kontopfändungen kannst du ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen, um einen Grundfreibetrag zu schützen. Bei Lohnpfändungen gibt es ebenfalls Pfändungsfreigrenzen. 6. **Vergleich mit dem Gläubiger suchen:** Oft ist es möglich, sich direkt mit dem Gläubiger auf einen Vergleich zu einigen, z. B. durch eine Einmalzahlung oder eine Reduzierung der Forderung. **Wichtig:** Schnelles Handeln ist entscheidend, da Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oft kurzfristig durchgeführt werden. Im Zweifel solltest du rechtlichen Rat einholen, z. B. bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/schulden-umschuldung/zwangsvollstreckung-was-tun-wenn-der-gerichtsvollzieher-kommt-13213) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/zwangsvollstreckung/zwangsvollstreckung_node.html).
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]