In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbs... [mehr]
Die Vier-Jahres-Frist nach § 104 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) bezieht sich auf die Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Schuldner innerhalb von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat. Diese Regelung dient dazu, bestimmte Transaktionen, die der Schuldner in der Zeit vor der Insolvenz durchgeführt hat, auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wenn der Insolvenzverwalter der Meinung ist, dass eine Handlung des Schuldners, wie z.B. eine Schenkung oder eine Zahlung an einen Gläubiger, die Gläubiger benachteiligt hat, kann er diese Handlung anfechten. Die Frist von vier Jahren beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass es auch andere Fristen und Voraussetzungen für die Anfechtung gibt, die je nach Art der Handlung variieren können.
In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbs... [mehr]
Eine Abtretungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Abtretung (also die Übertragung einer Forderung oder eines Rechts von einer Person auf eine andere) wirksam erklärt oder vorgenom... [mehr]
Die Formulierung „Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats“ bedeutet, dass eine Kündigung oder eine andere Frist genau drei Monate vor dem Ende eines Monats ausgesproche... [mehr]
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]
Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart ist und die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wird, gilt Folgendes: - Die Kündigung muss spätestens... [mehr]
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gibt es keine explizite, allgemeingültige Frist, wie alt eine Identitätsprüfung oder eine Überprüfung nach GwG maximal sein darf. Die Aktu... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]