Wann ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig und wann fehlerhaft?

Antwort

Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die Missachtung materiellen Rechts oder die Überschreitung der Zuständigkeit der Behörde. Ein Verwaltungsakt ist fehlerhaft, wenn er Mängel aufweist, die ihn zwar nicht unbedingt rechtswidrig machen, aber dennoch nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehlerhaftigkeit kann sich auf formelle Aspekte (z.B. unzureichende Begründung, fehlende Anhörung) oder auf inhaltliche Aspekte (z.B. Ermessensfehler) beziehen. Zusammengefasst: - **Rechtswidrigkeit**: Verstoß gegen geltendes Recht. - **Fehlerhaftigkeit**: Mängel, die den Verwaltungsakt nicht unbedingt rechtswidrig machen, aber dennoch nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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