Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Freizeichnungsklauseln sind vertragliche Bestimmungen, die eine Partei von bestimmten Haftungen oder Verpflichtungen befreien. Es gibt verschiedene Arten von Freizeichnungsklauseln, die in Verträgen verwendet werden können: 1. **Haftungsausschlussklauseln**: Diese Klauseln schließen die Haftung für bestimmte Schäden oder Verluste aus. Sie sind häufig in Verträgen zu finden, die mit Dienstleistungen oder Produkten verbunden sind. 2. **Haftungsbegrenzungsklauseln**: Hier wird die Haftung auf einen bestimmten Betrag oder auf bestimmte Arten von Schäden begrenzt. Diese Klauseln sind oft in Geschäftsverträgen zu finden. 3. **Freistellungsklauseln**: Diese verpflichten eine Partei, die andere Partei von Ansprüchen oder Schäden freizustellen, die aus bestimmten Handlungen oder Unterlassungen resultieren. Sie sind häufig in Verträgen zwischen Dienstleistern und Kunden zu finden. 4. **Risikoübernahme**: In einigen Verträgen wird festgelegt, dass eine Partei das Risiko für bestimmte Ereignisse oder Umstände übernimmt, wodurch die andere Partei von der Haftung befreit wird. 5. **Ausschluss von Folgeschäden**: Diese Klauseln schließen die Haftung für indirekte oder Folgeschäden aus, die aus einem Vertragsbruch resultieren könnten. Es ist wichtig, dass solche Klauseln klar formuliert sind, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. In vielen Jurisdiktionen müssen Freizeichnungsklauseln bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen, um wirksam zu sein.
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Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
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