Handelt es sich bei einem Versammlungsverbot um eine Allgemeinverfügung oder einen Verwaltungsakt?

Antwort

Ein Versammlungsverbot wird in der Regel als Allgemeinverfügung erlassen. Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache betrifft (§ 35 Satz 2 VwVfG). Da ein Versammlungsverbot typischerweise eine unbestimmte Anzahl von Personen betrifft, die an der Versammlung teilnehmen könnten, erfüllt es die Kriterien einer Allgemeinverfügung.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wann beginnt die Klagefrist, wenn der Verwaltungsakt am 13. Mai erlassen wird? Welche relevanten Paragrafen des BGB gelten?

Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]