Die Verpackungsverordnung (VerpackV) in Deutschland regelt die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen, um Umweltauswirkungen zu minimieren und Ressourcen zu schonen. Sie verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, sich an einem dualen System zu beteiligen, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen sicherstellt. Wichtige Punkte der Verpackungsverordnung sind: 1. **Lizenzierung**: Unternehmen müssen sich bei einem dualen System anmelden und für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen Lizenzgebühren zahlen. 2. **Rücknahme**: Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, Verpackungen einfach zurückzugeben, um eine hohe Recyclingquote zu erreichen. 3. **Kennzeichnung**: Verpackungen müssen mit dem Logo des dualen Systems gekennzeichnet sein, um zu zeigen, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachkommt. 4. **Zielvorgaben**: Es gibt spezifische Recyclingziele, die erreicht werden müssen, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Die Verpackungsverordnung ist Teil der Bemühungen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den Ressourcenverbrauch zu minimieren.