Welche Vermögenswerte fallen unter den Zugewinnausgleich?

Antwort

Der Zugewinnausgleich betrifft in Deutschland die Vermögenswerte, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören: 1. **Einkommen**: Gehälter, Löhne, Boni und andere Einkünfte. 2. **Sparguthaben**: Bankkonten, Sparbücher und ähnliche Vermögenswerte. 3. **Immobilien**: Grundstücke und Häuser, die während der Ehe erworben wurden. 4. **Wertpapiere**: Aktien, Anleihen und Fondsanteile. 5. **Unternehmensanteile**: Anteile an Firmen, die während der Ehezeit erworben wurden. 6. **Sonstige Vermögenswerte**: Kunstwerke, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände. Vermögenswerte, die vor der Ehe oder durch Erbschaft oder Schenkung während der Ehe erworben wurden, unterliegen in der Regel nicht dem Zugewinnausgleich.

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