Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]
Der Zugewinnausgleich betrifft in Deutschland die Vermögenswerte, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören: 1. **Einkommen**: Gehälter, Löhne, Boni und andere Einkünfte. 2. **Sparguthaben**: Bankkonten, Sparbücher und ähnliche Vermögenswerte. 3. **Immobilien**: Grundstücke und Häuser, die während der Ehe erworben wurden. 4. **Wertpapiere**: Aktien, Anleihen und Fondsanteile. 5. **Unternehmensanteile**: Anteile an Firmen, die während der Ehezeit erworben wurden. 6. **Sonstige Vermögenswerte**: Kunstwerke, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände. Vermögenswerte, die vor der Ehe oder durch Erbschaft oder Schenkung während der Ehe erworben wurden, unterliegen in der Regel nicht dem Zugewinnausgleich.
Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]
Um die deutsche Staatsbürgerschaft durch Ehe mit einer deutschen Person zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen: - Du musst seit mindestens **zwei Jahren mit der deutschen Person verheirate... [mehr]