Nein. Der Wegfall von Ehegattensplitting oder Familien-/Mitversicherung in der Krankenversicherung würde nicht automatisch die gegenseitige Unterhaltspflicht von Ehegatten abschaffen. Die Unterh...
Welche Vermögenswerte fallen unter den Zugewinnausgleich?
Antwort vomDer Zugewinnausgleich betrifft in Deutschland die Vermögenswerte, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören: 1. **Einkommen**: Gehälter, Löhne, Boni und andere Einkünfte. 2. **Sparguthaben**: Bankkonten, Sparbücher und ähnliche Vermögenswerte. 3. **Immobilien**: Grundstücke und Häuser, die während der Ehe erworben wurden. 4. **Wertpapiere**: Aktien, Anleihen und Fondsanteile. 5. **Unternehmensanteile**: Anteile an Firmen, die während der Ehezeit erworben wurden. 6. **Sonstige Vermögenswerte**: Kunstwerke, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände. Vermögenswerte, die vor der Ehe oder durch Erbschaft oder Schenkung während der Ehe erworben wurden, unterliegen in der Regel nicht dem Zugewinnausgleich.