Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Die Verjährung bei einem versuchten Dreiecksbetrug durch einen Rechtsanwalt richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsfristen des Strafgesetzbuches (StGB) in Deutschland. Betrug (§ 263 StGB) verjährt in der Regel nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Da es sich um einen versuchten Betrug handelt, gilt dieselbe Verjährungsfrist, da der Versuch ebenfalls strafbar ist (§ 23 StGB). Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist erst mit der Beendigung der Tat zu laufen beginnt (§ 78a StGB). Bei einem versuchten Betrug könnte dies der Zeitpunkt sein, an dem der Versuch aufgegeben oder fehlgeschlagen ist. Für eine genaue rechtliche Einschätzung sollte ein Fachanwalt für Strafrecht konsultiert werden.
Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Tritt mehr als zwei Jahre nach einer unter Vorbehalt erklärten Abnahme ein Mangel auf, kommt es auf mehrere rechtliche Aspekte an, insbesondere auf das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB... [mehr]
Die Verjährung Betrug und arglistiger Täuschung hängt davon ab, ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit handelt: **1. Strafrechtlicher Betrug (§ 263... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Notarrechnungen unterliegen in Deutschland der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Diese beträgt **drei Jahre**. Die Verjährungsfrist beginnt jedoc... [mehr]
In Frankreich gibt es für Mord grundsätzlich keine Verjährung mehr. Das war jedoch nicht immer so: Bis 2017 betrug die Verjährungsfrist für Mord 20 Jahre. Das bedeutet, dass e... [mehr]