Wie ist die Verjährung bei unbezahlten Rechnungen?

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Die Verjährung von unbezahlten Rechnungen richtet sich nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Forderungen ausverträgen und Dienstleistungen drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 195, § 199 BGB). Beispiel: Wenn eine Rechnung am 15. März 2023 gestellt wurde, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen für bestimmte Arten von Forderungen, daher ist es ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch: [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/).

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