Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) kann die Verjährung nicht nur durch eine Klage, sondern auch durch andere Maßnahmen gehemmt werden. Dazu zählen beispielsweise die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs oder die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen der VOB sowie die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Verjährung zu beachten, um die genauen Hemmungsgründe zu verstehen.
Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) darf die Urkalkulation grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesehen bzw. "geöffnet" werden. Die...
Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“) verfällt in der Regel nach 2,5 Jahren, sofern kein neuer Verstoß hinzukommt. Die Frist begi...
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) trägt grundsätzlich der Auftragnehmer die Beweislast dafür, dass das von ihm erstellte Werk bei Abnahme mangelfrei w...
In deinem beschriebenen Fall – 16 Jahre keine Teilnahme am Unterricht, keine Beitragszahlungen, keine Kontaktaufnahme durch die Kung Fu Schule – sind Ansprüche der Schule auf rüc...