Das Stammkapital einer GmbH dient grundsätzlich als Haftungsmasse gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Allerdings bedeutet das nicht, dass das Geld physisch auf einem Konto &bdquo... [mehr]
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die Unternehmergesellschaft (UG) sind zwei beliebte Unternehmensformen in Deutschland. Hier ist ein Vergleich anhand der genannten Kriterien: 1. **Gründung**: - **GmbH**: Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariellen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Es müssen mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer vorhanden sein. - **UG**: Die UG kann ebenfalls durch einen notariellen Vertrag gegründet werden, jedoch ist sie eine vereinfachte Form der GmbH. Sie kann mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden und ist besonders für Gründer mit geringem Kapital geeignet. 2. **Firma**: - **GmbH**: Der Name der GmbH muss den Zusatz „GmbH“ enthalten. Der Name muss zudem einzigartig sein und darf nicht irreführend sein. - **UG**: Der Name der UG muss den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen. Auch hier gilt, dass der Name einzigartig und nicht irreführend sein darf. 3. **Mindeststammkapital**: - **GmbH**: Das Mindeststammkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro, von denen bei der Gründung mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt werden muss. - **UG**: Die UG kann bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Allerdings muss die UG 25% ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, um in eine GmbH umgewandelt werden zu können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die UG eine flexiblere und kostengünstigere Option für Gründer ist, während die GmbH eine etabliertere Unternehmensform mit höheren Anforderungen an das Stammkapital darstellt.
Das Stammkapital einer GmbH dient grundsätzlich als Haftungsmasse gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Allerdings bedeutet das nicht, dass das Geld physisch auf einem Konto &bdquo... [mehr]
Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund... [mehr]
In einer GmbH & Co. KG haftet bei der Aufnahme eines Kredites grundsätzlich die Kommanditgesellschaft (KG) mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften wie folgt: 1. **Kom... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel eine natürliche Person. Das bedeutet, es handelt sich um einen Menschen mit Rechten und Pflichten. In Ausnahmefällen kann auch eine... [mehr]
Ein Anwalt darf grundsätzlich nicht gleichzeitig widerstreitende Interessen vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO). Das bedeutet: Wenn ein Anwalt die GmbH gegen einen Kunden vertritt, ist er der Inte... [mehr]
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]