Bei welchen Angelegenheiten wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt?

Antwort

Verfahrenspfleger werden in verschiedenen gerichtlichen Verfahren bestellt, um die Interessen von Personen zu vertreten, die ihre Rechte nicht selbst ausreichend wahrnehmen können. Typische Angelegenheiten, in denen ein Verfahrenspfleger eingesetzt wird, sind: 1. **Betreuungsverfahren** Wenn ein Gericht prüft, ob für eine volljährige Person eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden soll (§ 276 FamFG), wird oft ein Verfahrenspfleger bestellt, um die Interessen der betroffenen Person zu wahren. 2. **Unterbringungsverfahren** Bei Entscheidungen über die Unterbringung einer Person in einer geschlossenen Einrichtung (z. B. Psychiatrie) nach dem Betreuungsrecht oder Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder (§ 317 FamFG). 3. **Kindschaftssachen** In Verfahren, die das Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes betreffen (§ 158 FamFG), kann ein Verfahrenspfleger (oft als "Anwalt des Kindes" bezeichnet) bestellt werden, um die Interessen des Kindes zu vertreten. 4. **Adoptionsverfahren** Auch hier kann ein Verfahrenspfleger für das Kind bestellt werden, um dessen Interessen im Verfahren zu sichern. 5. **Vormundschafts- und Pflegschaftsverfahren** Wenn es um die Bestellung oder Entlassung eines Vormunds oder Pflegers für Minderjährige geht. 6. **Erbschaftsangelegenheiten** In seltenen Fällen, etwa wenn ein Erbe nicht auffindbar oder geschäftsunfähig ist. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers erfolgt immer dann, wenn das Gericht es für erforderlich hält, um die Interessen der betroffenen Person im Verfahren angemessen zu vertreten. Die genauen Regelungen finden sich vor allem im Familienverfahrensgesetz (FamFG). Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/Betreuung/Verfahrenspfleger_node.html).

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