Ja – aber nicht pauschal. Unternehmen dürfen diese Daten nur abfragen und speichern, wenn sie dafür einen konkreten, rechtmäßigen Zweck haben und nur die Daten erheben, die...
Rechtsgrundlage für verbundene Unternehmen im Unionsrecht?
Antwort vomDie Rechtsgrundlage für verbundene Unternehmen im Sinne des Unionsrechts findet sich in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014, die bestimmte Kategorien von Beihilfen mit dem Binnenmarkt für vereinbar erklärt. Insbesondere wird der Begriff "verbundene Unternehmen" in Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I dieser Verordnung definiert. Hier ist der Link zur Verordnung: [Verordnung (EU) Nr. 651/2014](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0651)
Verwandte Fragen
Welche Insolvenzformen gibt es bei Unternehmen?
Für Unternehmen gibt es praktisch drei relevante Insolvenzformen: Regelinsolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren; entscheidend ist der Unterschied, wer das Unternehmen während des...