Nein – aktuell ist kein laufender Streit zwischen den Unternehmen hinter **Faber-Castell** und **Eberhard Faber** wegen der Namensähnlichkeit ersichtlich. Im Gegenteil: Die Markenrechte an...
Die Rechtsgrundlage für verbundene Unternehmen im Sinne des Unionsrechts findet sich in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014, die bestimmte Kategorien von Beihilfen mit dem Binnenmarkt für vereinbar erklärt. Insbesondere wird der Begriff "verbundene Unternehmen" in Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I dieser Verordnung definiert. Hier ist der Link zur Verordnung: [Verordnung (EU) Nr. 651/2014](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0651)
Nein – aktuell ist kein laufender Streit zwischen den Unternehmen hinter **Faber-Castell** und **Eberhard Faber** wegen der Namensähnlichkeit ersichtlich. Im Gegenteil: Die Markenrechte an...
Das Verlangen einer Inbetriebnahmeprüfung für eine Heizöllageranlage bei durchgehendem Betrieb basiert in Deutschland auf den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der Verord...