Was sind Verbrechen nach StGB?

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Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) werden Verbrechen in § 12 Absatz 1 definiert. Demnach sind Verbrechen rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Das bedeutet: Eine Straftat gilt als Verbrechen, wenn das Gesetz für sie mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. Straftaten mit einer geringeren Mindeststrafe (also unter einem Jahr) werden als Vergehen bezeichnet. Beispiele für Verbrechen sind etwa Mord (§ 211 StGB), Raub (§ 249 StGB) oder schwere Körperverletzung (§ 226 StGB).

Kategorie: Recht Tags: Verbrechen StGB Strafrecht

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