Nein, in Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person) muss nicht pauschal aufgenommen werden, dass externe Experten in Bewerbungsverfahren involviert sein *können*, wenn dies im konkrete...
Die Verarbeitung von Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfasst jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem das Erheben, Erfassen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreiten oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleichen oder Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten von Daten. Die DSGVO legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und definiert klare Regeln für die Verarbeitung, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren.
Nein, in Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person) muss nicht pauschal aufgenommen werden, dass externe Experten in Bewerbungsverfahren involviert sein *können*, wenn dies im konkrete...
Nach Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO muss die betroffene Person Auskunft über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern erhalten, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt...
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte von Betroffenen. Die Deklarati...
Nach Art. 15 DSGVO (Recht auf Auskunft) haben betroffene Personen das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Dies umfasst grundsätzlich auch handschriftlic...
Ja, handschriftliche Notizen können unter bestimmten Umständen vom Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erfasst sein. Entscheidend ist, ob die Notizen personenbezogene Daten enthalten und Te...