Eine feste Zahl gibt es nicht: Ein „hohes Risiko“ wird bei DSGVO-Verfahren gerade nicht ab einer bestimmten Anzahl von Betroffenen oder Datensätzen angenommen, sondern nach Art, Umfan...
Was tun, wenn meine Rechnung nicht alle Daten enthält?
Antwort vom**Wenn dir auf einer Rechnung Pflichtangaben fehlen, ist sie formal mangelhaft – und das kann bei Garantie, Steuerabzug oder einer Reklamation echte Probleme verursachen.** ## Was auf einer ordentlichen Rechnung stehen muss Bei einer normalen Rechnung gehören in Deutschland in der Regel dazu: - vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer - Rechnungsdatum - eindeutige Rechnungsnummer - genaue Beschreibung der Leistung oder Ware - Liefer- oder Leistungsdatum - Nettobetrag, Steuersatz, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag - bei Kleinunternehmern ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird Fehlen solche Angaben, ist die Rechnung nicht „anständig“ im rechtlichen Sinn. ## Was das konkret für dich bedeutet Für Privatpersonen ist das vor allem bei Reklamationen, Garantiefällen oder Nachweisen wichtig. Für Unternehmen ist es noch kritischer: Eine unvollständige Rechnung kann dazu führen, dass der Vorsteuerabzug nicht sauber möglich ist. Wichtig ist aber: Du musst eine Leistung trotzdem nicht automatisch kostenlos bekommen haben, nur weil die Rechnung schlecht ausgestellt ist. Der Zahlungsanspruch kann trotzdem bestehen. ## Was du jetzt tun solltest Verlange eine **korrigierte Rechnung** mit allen Pflichtangaben. Schreibe kurz und klar: > „Bitte senden Sie mir eine berichtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben, insbesondere Rechnungsnummer, vollständiger Anschrift, Leistungsdatum und gesondertem Steuerausweis.“ Wenn du bereits bezahlt hast, kannst du trotzdem eine berichtigte Rechnung verlangen. ## Wichtiger Unterschied Ein **Kassenbon** ist nicht immer dasselbe wie eine vollständige Rechnung. Bei kleineren Beträgen reicht oft eine vereinfachte Rechnung, aber auch die muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Entscheidend ist also nicht, ob oben „Rechnung“ steht, sondern ob die nötigen Angaben tatsächlich enthalten sind.